Grundgesetz: Gesetz XXXIV von 1991 über Glücksspieloperationen, Reformen 2014 und 2022
Die Grundlage der Regulierung bleibt das Gesetz XXXIV von 1991 über Glücksspieloperationen (Glücksspielgesetz). Sie deckt terrestrische und Remote-Formate ab, führt ein Lizenzsystem ein und setzt den Rahmen für die Aufsicht (heute über die Regulierungsbehörde SZTFH/SARA). Der Online-Bereich ist ausdrücklich als reguliert anerkannt und gilt für Dienstleistungen, die aus Ungarn verfügbar sind, auch wenn sie aus dem Ausland betrieben werden.
Reform 2014: „Online-Casinos - nur mit Bodenkonzession“, Monopol auf Online-Wetten
Seit November 2014 ist das Recht auf Online-Casinos den Inhabern von Konzessionen von landbasierten Casinos zugeordnet; gleichzeitig blieben Online-Wetten (Sportwetten) das eigentliche Monopol des staatlichen Betreibers Szerencsejáték Zrt. Diese Bestimmungen waren Gegenstand von Streitigkeiten und Verfahren vor dem Gerichtshof der Europäischen Union (einschließlich Unibet C-49/16, Sporting Odds C-3/17).
Turnaround 2022 → Start des neuen Modells ab 1. Januar 2023
Im Jahr 2022 verabschiedete das Parlament eine große Änderung des Glücksspielgesetzes und liberalisierte das entfernte Segment: Ab dem 1. Januar 2023 konnten EWR-Betreiber eine ungarische Lizenz für Online-Wetten erhalten, wenn strenge Bedingungen erfüllt waren. Gleichzeitig sind Online-Casinos nicht liberalisiert: Sie können weiterhin nur von Unternehmen betrieben werden, die eine Konzession für ein landbasiertes Casino in Ungarn haben.
Hauptanforderungen für Bewerber um Fernwetten (Kern):- mindestens 5 Jahre Erfahrung mit Online-Glücksspielen im EWR;
- ungarische Vertretung/Zweigniederlassung und genehmigtes Kapital der Zweigniederlassung ≥ HUF 1 Mrd.;
- Sicherheit ≥ HUF 250 Millionen und einmalige Lizenzgebühr ~ HUF 600 Millionen;
- Lizenzlaufzeit - bis zu 7 Jahre;
- Maßnahmenplan für Responsible Gaming, Beschränkungen und Finanzmonitoring;
- eine Reihe von Zahlungsregeln (Konten bei PSPs, die von der ungarischen Nationalbank autorisiert wurden, und Mechanismen zum Blockieren illegaler Zahlungen).
Was nach 2022/2023 unverändert bleibt
Online-Casinos: nur für konzessionierte Betreiber von landbasierten Casinos (dh. nicht marktübliche Lizenz).
Fernwetten: offenes, aber streng lizenziertes Modell für EWR-Betreiber; lokale Präsenz und AML/KYC-Konformität erforderlich.
Überwachung und Kontrolle: SZTFH setzt aktiv Zwangsmaßnahmen ein - Sperrung von Websites, Registrierung verbotener Zahlungskonten, Sanktionen; Es besteht eine extraterritoriale Abdeckung für Dienste, die über ungarische IP verfügbar sind.
Verfahrenstechnische und technische Details (nach 2022)
Die Regulierungsbehörde hat Satzungen (u.a. SZTFH Decree 20/2021 mit Änderungen Ende 2022) erlassen und aktualisiert, in denen Formen, Verfahrensschritte und technische Anforderungen an Fernbediener (Vertreter, Dokumente, Zertifizierung, Zahlungen, RG-Plan) konkretisiert werden.
Schnelle Zusammenfassung zur redaktionellen Einblendung
1991: Annahme des Gambling Act (einheitlicher Regulierungsrahmen).
2014: Online-Casinos - nur für Inhaber von landbasierten Konzessionen; Online-Wetten de facto Szerencsejáték Zrt. → Klagen vor dem Gerichtshof der Europäischen Union.
2022: Änderungen des Gambling Act → vom 01. 01. 2023 Einführung eines lizenzierten Marktes für Fernwetten (Sportwetten) für EWR-Betreiber; Online-Casinos bleiben ein Privileg der Konzessionäre.
Was das für den Markt bedeutet
Bei neuen Marken: Der Einstieg ist über eine Fernwetten-Lizenz mit hoher Marktkapitalisierung, lokaler Präsenz und RG/AML-Compliance möglich.
Für die Casino-Szene gilt: Online-Casinos bleiben an landbasierte Konzessionen „gebunden“ - ein Modell ohne weitgehende Liberalisierung.
Für die Regulierungspraxis: Sperren von nicht lizenzierten Diensten und Zahlungskanälen werden verstärkt.
Hinweis zu den Quellen
Die Überprüfung wurde auf der Grundlage der einschlägigen rechtlichen Digests und Richtlinien (CMS, Schönherr, DLA Piper/ICLG, Lexology) unter Berücksichtigung des Status für 2024-2025 und der aktuellen Satzungen des SZTFH erstellt.