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Strenge Regeln für Betting-Werbung

Die Niederlande sind eine der strengsten Gerichtsbarkeiten für Glücksspielwerbung in Europa. Nach der Legalisierung des Online-Marktplatzes hat die Regulierungsbehörde Kansspelautoriteit (KSA) konsequent „die Daumenschrauben angezogen“: Sie verbot nicht-targetierte Werbung (TV/Radio/Outdoor), die Nutzung von Rollenmodellen, führte strenge Vorgaben für das 24 + Targeting ein und brachte das Verbot von Sportsponsoring ins Finale. Der Kurs sei nun, die „Fürsorgepflicht“ weiter zu verschärfen und zu kontrollieren.


1) Wichtige Verbote und Termine

Ungezielte Werbung für Online-Glücksspiele ist seit dem 1. Juli 2023 verboten. TV, Radio, Printmedien, Außenwerbung etc. waren verboten. Erlaubt sind nur streng gezielte Online-Formate unter Auflagen (siehe § 2).

Das Verbot von „Rollenmodellen“ in der Werbung (Sportler, Influencer und andere Personen mit Vorbild-/Identifikationsbeeinflussung) gilt ab Juni 2022; Die KSA spricht regelmäßig Verwarnungen wegen Verstößen aus.

Sportsponsoring ist seit dem 1. Juli 2025 verboten. Die Übergangszeit ist vorbei: Teams, Ligen, Turniere können nicht mehr gesponsert, Logos auf Uniformen, in Arenen usw. platziert werden.


2) Was heute als zulässige Werbung gilt

Nur gezielte Online-Werbung, die nachweislich auf ein 24 + -Publikum ausgerichtet ist (strenge Anforderungen an Proof-of-Age/Interesse, Frequenzgrenzen und Ausschluss vulnerabler Gruppen). Affiliates fallen unter die gleichen Standards.

Keine Kreativen und Orte, an denen es einen signifikanten Anteil von 18-24 gibt, und keine Botschaften, die als Ermutigung zum häufigen/impulsiven Spielen wahrgenommen werden können.

Zusätzliche Verhaltensanforderungen in Produkten (keine Werbung, sondern Auswirkungen auf die Kommunikation): Ab dem 1. Oktober 2024 werden neutrale Grenzwerteinstellungsbildschirme (ohne „verkaufende“ Elemente), obligatorischer Kontakt mit dem Betreiber bei der Erhöhung der Grenzen usw. eingeführt. Das prägt die Tonalität aller Kommunikation mit dem Spieler.


3) Sportsponsoring: Was genau verboten ist

Das weitgehende Verbot umfasst Shrot-Sponsoring, Turnier/Team-Namensgebung, Logo-Platzierung und Integration in Sendungen und Veranstaltungsorte. Für die Branche ist dies die „Endphase“ der zweijährigen Reform, die 2023 mit einem Verbot von Nicht-Targeted Advertising begann.


4) Rollenmodels und Influencer

Sie können keine öffentlichen Personen (einschließlich Profisportler) bei der Vermarktung von „Risikospielen“ verwenden. Die KSA spricht auch 2025 weiterhin Verwarnungen für solche Fälle aus - auch in der Spielhallen-Promo.


5) Aufsicht und Verschärfungstrends

KSA verstärkt Kontrollen: Agenda 2025 - Prioritärer Schutz bis 24 Jahre und Überprüfung der „Sorgfaltspflicht“ (Sorgfaltspflicht) in der Kommunikation. Die Regulierungsbehörde setzt auch gezielt Medien/Agenturen unter Druck, die mit illegalen Websites arbeiten.

Der politische Vektor sei „ein Ausfallverbot, sofern nicht das Gegenteil nachgewiesen wird“. Im Jahr 2025 wird eine „no, unless“ -Politik eingeführt, um Werbeaktivitäten, Boni und Promotions weiter einzuschränken. Bereits 2024 wurden im Parlament Initiativen für ein vollständiges Werbeverbot eingebracht.


6) Praktische Regeln für Betreiber und Affiliates (Spickzettel)

1. Ziel 24 + und beweisen Sie es. Speichern Sie evidence: Datenquellen, Ausschlussmethode für Jugendliche/gefährdete Gruppen, Frequenzkappen.

2. Schließen Sie alle „Rollenmodelle“ aus. Keine Athleten/Influencer; Prüfung von Kreativen und Landing Pages.

3. Verwenden Sie nicht TV/Radio/Outdoor und Sport. Keine direkten oder umwälzenden Integrationen (Form, Werbetafeln, Namensgebung).

4. Online-Kreativität ist ein neutraler Ton. Es gibt kein „leichtes Geld“, „fast gewonnen“, Druck auf die Häufigkeit des Spiels; Arbeits-CTA - informieren, nicht „anspornen“.

5. Kontrollieren Sie Ihre Partner. Affiliates = die gleiche Verantwortung; Verträge mit Sanktionen für die Verletzung der Medienabfertigung/Tonalität.

6. Protokollieren Sie die Sorgfaltspflicht. Abbruchverfahren 18-24, Limits-Upflow, Interventionsszenarien - KSA fordert Protokolle an.


7) Was bei Verstößen droht

Verwarnungen, Bußgelder und Anordnungen - die KSA berichtet regelmäßig über Fälle (u.a. zu „Rollenmodellen“ und Jugendtargeting). Verstöße in Medien/Agenturen, die mit „grauer“ Werbung arbeiten, sind ein separates Risikogebiet.


8) Mini-FAQ für Vermarkter

Ist es möglich, in sozialen Netzwerken zu zielen? Ja, wenn Sie ein Publikum von 24 + nachweisen, Ausnahmen und Frequenzgrenzen anwenden und die Kreativität einem neutralen Ton entspricht.

Ist Markeninhalt ohne Offering möglich? Vorsicht: Auch „Image“ -Materialien fallen unter den Rahmen. Entfernen Sie die Elemente, die die Frequenz/Impulsivität beeinflussen.

Kann ich eSports/Clubs sponsern? Ab 1. Juli 2025 - nein, das Verbot umfasst Sportsponsoring generell.


Die Niederlande haben das Modell der „Restprinzip-Werbung“ aufgebaut: Nicht-Targeting-Formate und Sport sind ausgeschlossen, Online-Kommunikation nur mit striktem 24 + Targeting, neutralem Ton und in Verbindung mit realen Sorgfaltspraktiken erlaubt. Stellen Sie sich auf Compliance-by-Design ein: Führen Sie eine Evidenzbasis für Targeting, reinigen Sie Kreative von „Rollenmodellen“, protokollieren Sie Interaktionen mit jungen Erwachsenen und halten Sie Kurs auf „no, unless“ - das ist die aktuelle Norm des niederländischen Marktes.

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